Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen.
Hinweisgeberschutzgesetz / Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - was kann gemeldet werden?
Seit dem 2. Juli 2023 gilt in Deutschland das „Hinweisgeberschutzgesetz“ (HinSchG). Wir sind aufgrund dieses Gesetzes verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten. Hinweisgebende/Whistleblower können Missstände, die Ihnen in oder im Zusammenhang mit unserem Unternehmen aufgefallen sind, melden. Dabei kann es sich entweder um Verstöße gegen europäisches oder deutsches Recht handeln. Meldungen, die die oben genannten Verstöße betreffen, unterliegen strikter Vertraulichkeit, um hinweisgebende Personen und die Personen, die in der Meldung genannt werden, maximal zu schützen.
Die interne Meldestelle ist auch für das Beschwerdeverfahren nach § 8 des „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ (LkSG) verantwortlich, sodass zusätzlich auch menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken sowie Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten vertraulich gemeldet werden können. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet uns als Unternehmen gesetzlich zur Achtung von Menschenrechten durch die Umsetzung definierter Sorgfaltspflichten. Dies beinhaltet, die menschenrechtlichen Risiken zu analysieren, Präventions- und Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, Beschwerdemöglichkeiten einzurichten und über diese Aktivitäten zu berichten.
Beschwerden, zum Beispiel über die Qualität der Produkte oder der Service in unseren Geschäften, gelten nicht als Compliance-Hinweise. Hierfür wenden Sie sich bitte an den Kundenservice.
Interne Meldestelle
Bitte kontaktieren Sie die interne Meldestelle über:
https://jb.integrityline.app/
Alle Hinweise, die über die Meldeplattform eingereicht werden, werden von dem Compliance Team von Junge Die Bäckerei. einer vertraulich und unvoreingenommen Bewertung unterzogen.
Die digitale Meldeplattform ermöglicht eine datenschutzkonforme Kommunikation zwischen Hinweisgebenden und dem zuständigen Compliance-Team – auf Wunsch auch anonym. Wir ermutigen jedoch jede hinweisgebende Person, ihre Identität offenzulegen, um die Bearbeitung des Hinweises und die weiteren Untersuchungen zu unterstützen.
Ihr Ansprechpartner:
Alexander Grell
Koordination Recht
Konditorei Junge GmbH
Hafenstraße 25
23568 Lübeck
Externe Meldung
Neben unserem Meldeportal besteht auch die Möglichkeit einer externen Meldung bei einer zuständigen öffentlichen Meldestelle.
Intern oder extern?
Sie haben laut Gesetz die Wahl, zunächst die interne Meldestelle zu kontaktieren oder sich direkt an die externe Meldestelle zu wenden. Gleichwohl bitten wir Sie, zunächst immer die interne Meldestelle anzusprechen. Wir nehmen jede Meldung stets sehr ernst und bemühen uns, wirksam gegen den Verstoß vorzugehen. Falls Ihrer internen Meldung aus Ihrer Sicht nicht wirksam abgeholfen wurde, steht es Ihnen selbstverständlich frei, danach die zuständige externe Meldestelle aufzusuchen.